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   BSG, 07.08.2014 - B 13 R 420/13 B   

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BSG, 07.08.2014 - B 13 R 420/13 B (https://dejure.org/2014,22719)
BSG, Entscheidung vom 07.08.2014 - B 13 R 420/13 B (https://dejure.org/2014,22719)
BSG, Entscheidung vom 07. August 2014 - B 13 R 420/13 B (https://dejure.org/2014,22719)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der Amtsermittlungspflicht - unterlassene Beweiserhebung - Zurückverweisung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der Amtsermittlungspflicht - unterlassene Beweiserhebung - Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 47/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Auszug aus BSG, 07.08.2014 - B 13 R 420/13 B
    Für die Frage, ob ein hinreichender Grund für die unterlassene Beweiserhebung vorliegt, kommt es darauf an, ob das Gericht objektiv gehalten gewesen wäre, den Sachverhalt zu dem von dem betreffenden Beweisantrag erfassten Punkt weiter aufzuklären, ob es sich also zur beantragten Beweiserhebung hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr, zB BSG Beschluss vom 7.4.2011 - B 9 SB 47/10 B - Juris RdNr 4).

    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10; BSG Beschluss vom 7.4.2011 - aaO).

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 07.08.2014 - B 13 R 420/13 B
    Zwar dürfte der in diesem Schriftsatz von der Prozessbevollmächtigten des Klägers formulierte Antrag - streng genommen - nicht den Anforderungen eines prozessordnungsgemäß gestellten Beweisantrags iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG iVm § 118 Abs. 1 S 1 SGG, § 403 ZPO genügen (vgl hierzu BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN, RdNr 8) , da der Kläger beantragt hat, "Beweis durch wiederholte Konsultation der Gutachterin Frau Dr. S. über die Tatsache zu erheben, dass der Kläger erwerbsgemindert ist".
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B

    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags,

    Auszug aus BSG, 07.08.2014 - B 13 R 420/13 B
    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10; BSG Beschluss vom 7.4.2011 - aaO).
  • BSG, 01.09.1999 - B 9 V 42/99 B

    Erledigung des Beweisantrags nach Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 07.08.2014 - B 13 R 420/13 B
    Zwar hat er mit Schriftsatz vom 29.7.2013 einer Entscheidung des LSG ohne mündliche Verhandlung durch Urteil gemäß § 153 Abs. 1 iVm § 124 Abs. 2 SGG - wie auch die Beklagte - zugestimmt, er hat jedoch ausdrücklich erklärt, an seinem Antrag im Schriftsatz vom 11.4.2013 festhalten zu wollen (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 S 4 f) .
  • SG Dresden, 27.09.2019 - S 4 R 876/18

    Erwerbsminderungsrente auch bei fehlender Behandlung einer psychischen Erkrankung

    So hat das Bundessozialgericht auch zuletzt in seiner Entscheidung vom 07.08.2014 (Az. B 13 R 420/13 B) ausgeführt, dass im konkreten Fall die Beurteilung des klägerischen Leistungsvermögen durch den Sachverständigen ohne die zuvor im Gutachten genannte Einschränkung einer adäquat zielgerichteten Behandlung zu erfolgen habe.
  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2020 - L 5 R 1265/18

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    I.d.S. hat das BSG in seinem Beschluss vom 07.08.2014 (- B 13 R 420/13 B -, in juris) ausgeführt, dass sich das (dortige) LSG hätte veranlasst sehen müssen, der vom (dortigen) Kläger beantragten zusätzlichen ergänzenden (schriftlichen oder mündlichen) Anhörung des (dortigen) Sachverständigen zum (aktuellen) Leistungsvermögen auf nervenärztlichem Fachgebiet (also ohne eine "adäquate zielgerichtete" Behandlung" bzw. wie dieser "Behandlungsvorbehalt" in Bezug auf das Leistungsvermögen des Klägers zu verstehen ist) nachzukommen.
  • BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Rente wegen

    Ob ein Versicherter teilweise oder voll erwerbsgemindert iS von § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI ist, beurteilt sich allein aufgrund der Auswirkungen der vorhandenen Gesundheitsstörungen auf sein aktuelles Leistungsvermögen, ohne Hinzudenken einer bislang nicht durchgeführten Behandlung (zu den daraus erwachsenden Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärung Senatsbeschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 420/13 B - juris RdNr 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2020 - L 9 R 1194/19

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    In diesem Sinn hat das BSG in seinem Beschluss vom 07.08.2014 (- B 13 R 420/13 B -, Juris) vielmehr ausgeführt, dass sich das (dortige) LSG hätte veranlasst sehen müssen, der beantragten zusätzlichen ergänzenden (schriftlichen oder mündlichen) Anhörung des Sachverständigen zum (aktuellen) Leistungsvermögen auf nervenärztlichem Fachgebiet (also ohne "adäquate zielgerichtete Behandlung" bzw. wie dieser "Behandlungsvorbehalt" in Bezug auf das Leistungsvermögen des Klägers zu verstehen ist) nachzukommen.

    Der Senat weicht insbesondere im Hinblick auf die zitierte Entscheidung des BSG vom 07.08.2014 (- B 13 R 420/13 B -, Juris) von höchstrichterlicher Rechtsprechung gerade nicht ab.

  • BSG, 20.02.2024 - B 1 KR 56/23 BH
    Das Gericht darf einen Beweisantrag daher ua ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt (stRspr; vgl bereits BSG vom 29.11.1955 - 1 RA 25/55 - BSGE 2, 84, 87 = juris RdNr 8; ferner BSG vom 25.1.2001 - B 4 RA 110/00 R - SozR 3-2600 § 97 Nr. 3 S 11 = juris RdNr 16; BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 420/13 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 20.02.2024 - B 1 KR 55/23 BH
    Das Gericht darf einen Beweisantrag daher ua ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt (stRspr; vgl bereits BSG vom 29.11.1955 - 1 RA 25/55 - BSGE 2, 84, 87 = juris RdNr 8; ferner BSG vom 25.1.2001 - B 4 RA 110/00 R - SozR 3-2600 § 97 Nr. 3 S 11 = juris RdNr 16; BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 420/13 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 21.10.2020 - B 13 R 79/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Ob ein Versicherter teilweise oder voll erwerbsgemindert iS von § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI ist, beurteilt sich allein in Anbetracht der Auswirkungen der vorhandenen Gesundheitsstörungen auf sein aktuelles Leistungsvermögen, ohne Hinzudenken einer bislang nicht durchgeführten Behandlung (Senatsbeschluss vom 28.9.2020 - B 13 R 45/19 B - RdNr 6, auch zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; zu den daraus erwachsenden Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärung Senatsbeschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 420/13 B - juris RdNr 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 710/15

    Zurückverweisung - Amtsermittlung

    Diese Sachkunde kann zwar möglicherweise dadurch hergestellt werden, dass ein Leistungsträger im Verwaltungs- und Vorverfahren sozialmedizinisch fundierte Äußerungen - regelmäßig nach Untersuchung des Versicherten - im Rahmen der ihn treffenden Pflicht zur Amtsermittlung (§§ 20, 21 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch) eingeholt oder beigezogen hat (s. in diesem Zusammenhang BSG, Beschluss vom 7. August 2014 - B 13 R 420/13 B -).
  • BSG, 07.06.2023 - B 1 KR 11/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG vom 6.2.2007 - B 8 KN 16/05 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10; BSG vom 7.4.2011 - B 9 SB 47/10 B - juris RdNr 4; BSG vom 7.8.2014 - B 13 R 420/13 B - juris RdNr 12) .
  • BSG, 08.06.2015 - B 13 R 115/15 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Darlegung einer Verletzung des § 103 SGG ; Angabe

    Ungeachtet des Umstands, dass das vom Kläger wiedergegebene Beweisbegehren keinen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag enthält, fehlt hier jeglicher Vortrag dazu, ob er die Forderung nach weiterer Sachaufklärung bei Erteilung bzw Erneuerung seines Einverständnisses zu einer Entscheidung des Berufungsgerichts ohne mündliche Verhandlung aufrechterhalten hat (vgl hierzu BSG SozR 3-1500 § 124 Nr. 3 S 4; BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; Senatsbeschluss vom 7.8.2014 - B 13 R 420/13 B - Juris RdNr 14 f).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2021 - L 5 R 1688/18
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 91/20 B

    Erstattung der Kosten für Untersuchungen mittels offener

  • BSG, 01.08.2022 - B 1 KR 20/22 B

    Erstattung von Kosten für einen stationären Aufenthalt in einer Fachklinik für

  • BSG, 15.07.2022 - B 1 KR 9/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 23.06.2021 - B 1 KR 56/20 B

    Versorgung mit dem Arzneimittel Nexium Mups mit dem Wirkstoff Esomeprazol;

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2020 - L 8 R 736/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung wegen wesentlichen

  • BSG, 16.03.2015 - B 9 SB 102/14 B

    Voraussetzungen für das Merkzeichen H

  • BSG, 17.12.2020 - B 1 KR 89/19 B

    Versorgung mit einer beidseitigen Mammareduktionsplastik

  • BSG, 22.09.2015 - B 13 R 274/15 B
  • BSG, 13.09.2023 - B 1 KR 58/23 B
  • BSG, 26.06.2020 - B 5 R 48/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • BSG, 14.09.2023 - B 1 KR 66/22 B
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